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Arzneiliefervertrag AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Vertragspartner: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und LAV RP
ALV – Arzneiliefervertrag
Informationen aus den Aktuellen LAV-Infos:
– Aktuelle LAV-Info 05/2018 vom 26.01.2018
Thema/Anl.-Nr.
Erläuterung
incl. aller Anlagen
Änderung im ALV zum 01.06.2011 bzgl. IMPORTE
Produkte gemäß § 73 Abs. 3 AMG sind nur dann zu Lasten der AOK abrechnungsfähig, wenn der Versicherte der Apotheke eine entsprechende Genehmigung der AOK vorlegt.
Stand
gültig ab 01.06.2005
letzte Änderung 01.04.2013
Änderungsvereinbarung zum AOK ALV – Stand: 01.03.2022
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 1
s. Vertragstext
Erläuterung
Mittel, die zusätzlich zu § 1 Abs. 1 Ziffer 1 und 2 ALV abgegeben werden dürfen
Stand
01.06.2005
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 2
Erläuterung
Bestätigung der Teilnahme am Vertrag durch Nichtmitglieder im LAV an Krankenkasse nach § 2 Abs. 3 ALV
– nicht beigefügt –
Stand
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 3
Erläuterung
Meldung von Bestandsveränderungen an Krankenkassen durch LAV
nach § 2 Abs. 5 ALV
– nicht beigefügt –
Stand
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 4
Erläuterung
• Preisberechnung bei Einzelverordnung
- Mittel, die der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) unterliegen
• Preisberechnung bei Arzneimitteln, die nicht der AMPreisV unterliegen
• Preisberechnung bei Krankenkost/Lebensmittel und Bedarfsgegenständen
• Preisberechnung bei Produkten nach dem Medizinproduktegesetz
• Preisberechnung bei Sprechstundenbedarf
Stand
01.07.2018
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 5
s. Vertragstext
Erläuterung
Rezeptabrechnung in Verbindung mit der Datenaufbereitung und Datenübermittlung nach § 10 ALV
Stand
01.06.2005
Thema/Anl.-Nr.
Anlage 6
Erläuterung
Unterstützung von Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V durch Apotheken
– noch nicht gefüllt –
Stand
Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V.
Terrassenstraße 18, 55116 Mainz
0 61 31 / 2 04 91 - 0
E-Mail apothekerverband@lav-rp.de