55116 Mainz
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Was ist hinzugekommen? - Bargeldloser Zahlungsverkehr
Bei Vertragsschließung bis zum 31.05.2012 entfällt die Freischaltungspauschale von 49 €. - Neuer HLV-BKK
ab 01.02.2012 - Packungsgrößenverordnung
Anlagen gültig ab 01.02.2012 - LAV-Imagekampagne
1.Thema: Wechselwirkungen - Angebote
im LAV SOFO-Markt
Satzung des Apothekerverbandes
Rheinland-Pfalz e. V. - LAV
Auszug aus der Satzung (Stand: 21.03.2010)
Die vollständige Satzung können Sie sich hier downloaden.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "APOTHEKERVERBAND RHEINLAND-PFALZ E. V. - LAV" Sitz Mainz.
Er ist am 04.07.1955 unter der laufenden Nummer 441 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Mainz eingetragen worden. Seit 1969 lautet die Nummer des Vereinsregisters beim Amtsgericht Mainz 14 VR 1178.
§ 2 Aufgaben und Zweck des Verbandes
Der Verband verfolgt den Zweck, die beruflichen, wirtschaftlichen – insbesondere Verträge mit Kostenträgern –, rechtlichen – insbesondere tarifrechtlichen – Interessen und Belange der Leiter öffentlicher Apotheken in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen, zu fördern und nach außen zu vertreten.
Die Mitglieder des Verbandes erteilen nur diesem die Vollmacht, für sie Verträge nach § 2 Abs.1 der Satzung abzuschließen, soweit nicht die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz oder die Spitzenorganisation der Apotheker (DAV) durch bestehende Rechtsvorschriften oder im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft im DAV bezüglich des Abschlusses bundeseinheitlicher Arzneilieferverträge und sonstiger Verträge diesem die Vertretungsbefugnis übertragen wurde. Derartige vom DAV abgeschlossene Verträge haben Rechtswirkung für die Mitglieder.
Der Verband hat die Durchführung, Sicherstellung und Einhaltung dieser Verträge zu überwachen und hierzu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen.

