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1.Thema: Wechselwirkungen - Angebote
im LAV SOFO-Markt
Kontinuität und Vertrauen
Mehr als 50 Jahre Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. - LAV
Mehr als 50 Jahre Apothekerverband Rheinland-Pfalz e. V. - LAV bedeuten trotz mancher Hochs und Tiefs mehr als 50 Jahre kontinuierliche Arbeit des Vorstandes, der Ausschüsse und nicht zuletzt der Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
Diese Kontinuität drückt sich auch darin aus, dass der Verband bis zum Jahre 2004 von nur drei Vorsitzenden im Ehrenamt geleitet wurde, die in langjähriger Arbeit ihre Epochen zu prägen verstanden.
1. Vorsitzender von 1955 bis 1963: Anton Stöck
1. Vorsitzender von 1964 bis 1984: Peter Wagner
1. Vorsitzender von März 1984 bis heute: Hermann Stefan Keller
Der historische Wandel der Bundesrepublik Deutschland vom Wiederaufbau zur postindustriellen Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft spiegelt sich auch in der Verbandsgeschichte wider.
Dabei kam dem Verband immer die Rolle eines Vermittlers der verschiedenen Interessen seiner Mitglieder und der anderen Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu.
Nach der Auflösung des Deutschen Apotheker-Vereines im Jahre 1933 und dem Verschwinden der Reichsapothekerkammer im Jahre 1945 hat sich das duale System Kammer-Verband auch in der erweiterten Bundesrepublik bewährt.
In Rheinland-Pfalz haben die Apothekerinnen und Apotheker aus diesem dualen System bisher erheblichen Nutzen gezogen, wobei die Wirtschaftlichkeit einer Apotheke immer die Grundlage der Existenz ihres Betreibers und seiner Angestellten sichert.
Zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung in der schwierigen Nachkriegssituation organisierten sich zu Beginn der fünfziger Jahre Apotheker in Rheinland-Pfalz in mehreren Bezirksapothekervereinen.
Durch die jeweils unterschiedlichen Satzungen erwies es sich als schwierig, die Arbeiten der einzelnen Organisationen miteinander zu koordinieren.

1. Vorsitzender
von 1955 bis 1963: Anton Stöck
1. Vorsitzender von 1955 bis 1963: Anton Stöck
Am 04. Juli 1955 wurde unter dem Vorsitz von Apotheker Anton Stöck (1894 - 1981) der "Landesapothekerverein Rheinland-Pfalz e. V. mit Sitz in Mainz" gegründet. Der Zweck des Vereines wurde in § 2 der Satzung festgelegt: "Die beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Belange der Apotheker in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen, zu fördern und nach außen zu vertreten."
Die Konsolidierungsphase des Landesapothekervereines verlief parallel zu der Vereinheitlichung des Apothekenrechtes in der Bundesrepublik Deutschland. Das Apothekengesetz von 1960, das Arzneimittelgesetz von 1961 und die Apothekenbetriebsordnung von 1969 waren in den Jahren 1958 bis 1962 die besonderen Fragen, die im Vordergrund der Tätigkeit des LAV standen.
1961 wurde die Satzung geändert. Als Aufgaben und Zweck des LAV wurden neu angegeben, "die beruflichen, wirtschaftlichen (insbesondere Verträge mit Kostenträgern), rechtlichen, insbesondere tarifrechtlichen, Interessen und Belange der Leiter öffentlicher Apotheken in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen, zu fördern und nach außen zu vertreten." Damit war dem Verein Tarifhoheit übertragen, so dass als ordentliche Mitglieder nur Apotheker mit Tariffähigkeit von Arbeitgeberseite zugelassen wurden.

1. Vorsitzender
von 1964 bis 1984: Peter Wagner
1. Vorsitzender von 1964 bis 1984: Peter Wagner
Im April 1964 wurde Apotheker Peter Wagner (1924 - 2006) zum 1. Vorsitzenden des Vereines gewählt. Ihm ist der Ausbau des Vereines zu einer schlagkräftigen Organisation zu verdanken.
Mit der Einrichtung des Apotheken-Rechen-Zentrums (ARZ) in Darmstadt, unter Beteiligung des hessischen und saarländischen Apothekervereines, hat der LAV 1969 eine bislang endgültige Lösung mit der Rezeptabrechnungsstelle gefunden.
Damit erhielt die elektronische Datenverarbeitung Einzug in die Apotheke.
Das Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz, die Preisspannenverordnung, die Auseinandersetzungen um die "Guten-Tag"-Apotheken, "Pharma-Bauer", EDV-Anlagen in der Apotheke - tägliche Probleme, die der LAV unter Vorsitz von Apotheker Peter Wagner bis 1984 für die Apotheker löste, ehe er sein Amt an Apotheker Hermann Stefan Keller (*1941), Mainz, übergab.

1. Vorsitzender
von März 1984 bis heute: Hermann Stefan Keller
1. Vorsitzender von März 1984 bis heute: Hermann Stefan Keller
Seit 1974 war Keller im LAV als zweiter Vorsitzender zuständig für Krankenkassenverträge. 1984 erfolgte dann die Wahl zum 1. Vorsitzenden. Dieses Amt übt er bis zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Von 1994 bis 2008 war er gleichzeitig auch Vorsitzender des DAV.
Durch eine Änderung der Preisgestaltung für die Apotheken – Preisspannen- (1978) bzw. Arzneimittelpreisverordnung (1980) – sollte eine Kostendämpfung im Gesundheitswesen eintreten. Weitere Sparmaßnahmen folgten im Jahrestakt, zuletzt sogar im halbjährigen Rhythmus.
Das Gesundheitsreformgesetz (GRG) 1989 wurde ergänzt und 1993 vom Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) abgelöst. Im Arzneimittelbereich wurden Festbeträge als Steuerungsinstrument eingeführt und Arzneimittelbudgets für die Ärzte festgelegt. 1998 wurde die Arzneimittelpreisverordnung (AMPVO) verändert und die Erträge der Apotheke geschmälert. 1999 trat das Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG) in Kraft und wurde letztlich 2000 von der Gesundheitsreform und dann 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) abgelöst.
Mit 2004 wurde die bisherige Arzneimittelpreisverordnung (AMPVO) als prozentuale Aufschlagstabelle der Apotheke durch eine packungsbezogene Honorarpauschale (3 % + 8,10 €) abgelöst. Damit ist der Apotheker nicht mehr Preisgestalter und erhält unabhängig von Preis und Packungsgröße das neue Honorar.
Für Preissteigerungen bei Arzneimitteln kann ab 2004 nicht mehr die Apothekerschaft verantwortlich gemacht werden. Die Apotheke ist damit nicht mehr Glied in der Handelskette. Als Heilberufler anerkannt, widmet sich der Apotheker ausschließlich dem fachlichen pharmazeutischen Teil der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.
Die OTC-Präparate sind seit 2004 nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen abrechnungsfähig - ausgenommen Kinder bis 18 Jahre. Der Apotheker kann die Preisgestaltung dieser apothekenpflichtigen Arzneimittel frei kalkulieren. Eine neue Aufgabe, welche die Apothekerschaft zum Umdenken zwang.
Aber die Reformen gingen weiter mit neuen Gesetzesvorschriften, dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), dessen Ziel die Reduzierung der Arzneimittelausgaben im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen war und der Einführung von Rabattverträgen durch die Krankenkassen.
Seit 2007 bestimmen nicht mehr Arzt und Apotheker die Arzneimittelabgabe, sondern allein die Herstellerrabatte an die Krankenkassen sollen Einsparungen bewirken.
Ein neues System, das sowohl EDV-Systeme als auch das Apothekenpersonal zur Neuorientierung forderte. Das Einsparpotential der Krankenkassen liegt nicht in Zahlen vor, Schätzungen der Krankenkassen bewegen sich im Milliardenbereich, was bisher von keiner Seite bestätigt wurde.
Im Juni 2009 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das deutsche Fremdbesitzverbot und gab der Apothekerschaft eine gewisse Planungssicherheit. Die Kettenbildung im Apothekenbereich ist damit zunächst erledigt.
Die neue Bundesregierung plant 2010 eine neue Arzneimittel-Novelle, die auch Pick-up-Stellen regeln soll.
Stand: November 2009

