55116 Mainz
Tel.: 06131 / 20491-0
Fax: 06131 / 20491-15
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Was ist hinzugekommen? - Bargeldloser Zahlungsverkehr
Bei Vertragsschließung bis zum 31.05.2012 entfällt die Freischaltungspauschale von 49 €. - Neuer HLV-BKK
ab 01.02.2012 - Packungsgrößenverordnung
Anlagen gültig ab 01.02.2012 - LAV-Imagekampagne
1.Thema: Wechselwirkungen - Angebote
im LAV SOFO-Markt
Unsere Aufgaben
1. Der Verband verfolgt den Zweck, die beruflichen, wirtschaftlichen - insbesondere Verträge mit
Kostenträgern -, rechtlichen - insbesondere tarifrechtlichen - Interessen und Belange der Leiter
öffentlicher Apotheken in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen, zu fördern und nach außen zu vertreten.
2. Die Mitglieder des Verbandes erteilen nur diesem die Vollmacht, für sie Verträge nach § 2 Abs.1 der
Satzung abzuschließen, soweit nicht die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz oder die
Spitzenorganisation der Apotheker (DAV) durch bestehende Rechtsvorschriften oder im Rahmen der
bestehenden Mitgliedschaft im DAV bezüglich des Abschlusses bundeseinheitlicher Arzneiliefer-
verträge und sonstiger Verträge diesem die Vertretungsbefugnis übertragen wurde. Derartige vom
DAV abgeschlossene Verträge haben Rechtswirkung für die Mitglieder.
3. Der Verband hat die Durchführung, Sicherstellung und Einhaltung dieser Verträge zu überwachen
und hierzu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen.

